Ehrenordnung
vom 01.01.2000
1. Allgemeines
Der DAV kann Mitglieder und andere Persönlichkeiten auszeichnen, die sich um die Förderung und Verbreitung des Modern Arnis Verdienste erworben haben.
Aktive im Sinne der Ehrenordnung sind Mitglieder der satzungsmäßigen Gremien, also des Vorstandes, der Technischen Kommission und des Ehrenrates, vom Vorstand kooptierte Mitglieder, die Revisoren, Prüfer/innen aber auch andere aktive Mitglieder wie z.B. die Regionalbetreuer/innen, Mitglieder der Demo-Teams o.ä.
Eine besonders verdienstvolle Tätigkeit in einem Verein ist zunächst vom Verein zu würdigen. Der DAV würdigt ausschließlich die ehrenamtliche Tätigkeit. Die Verknüpfung einer verdienstvollen Tätigkeit mit überwiegend kommerziellen Interessen schließt eine solche Würdigung aus.
Eine Ehrung durch Graduierungsverleihung findet nicht statt.
2. Ehrenrat
Der Vorstand setzt einen Ehrenrat ein, der ihm Vorschläge für Ehrungen unterbreitet.
3. Voraussetzungen für Ehrungen
Ehrenplakette: verdienstvolle Tätigkeit als Aktive/r des DAV für mindestens zwei Wahlperioden (6 Jahre) oder eine im Einzelfall zu begründende außergewöhnlich verdienstvolle einmalige Tätigkeit für den Verband.
Ehrentafel: mindestens zehnjährige verdienstvolle Tätigkeit als Aktive/t des DAV oder außergewöhnliche Verdienste um die Verbreitung des Modern Arnis im In- und Ausland.
Ehrenmitglied: zum Ehrenmitglied kann eine Person ernannt werden, die sich über einen langen Zeitraum in verantwortlicher Position oder in anderer Weise für den DAV in außerordentlichem Maße verdient gemacht hat. Der Ehrenmitgliedschaft soll die Ehrung mit der Ehrentafel vorangehen.
4. Ehrungen
Ehrungen werden vom/von der 1. Vorsitzenden des DAV vorgenommen. Er/Sie kann delegieren. Die Ehrungen sollen in einem würdigen Rahmen stattfinden. Sie werden im Rundschreiben veröffentlicht.
5. Aufhebung
Der/die 1. Vorsitzende kann Ehrungen aufheben, wenn der Vorstand dies einstimmig beschließt.